Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pfotenglück Zughundesport Katharina Ulrich, Guttenbergerstr. 4 85101 Lenting (nachfolgend „Pfotenglück Zughundesport“)

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

      1. Pfotenglück Zughundesport bietet seinen Kunden verschiedene Trainings im Rahmen des Hundezugsportes an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen Pfotenglück Zughundesport und Teilnehmern der Trainings von Pfotenglück Zughundesport, welche Verträge über die Teilnahme an Trainings mit Pfotenglück Zughundesport schließen. Sie gelten für alle von Pfotenglück Zughundesport durchgeführten Trainings, für die Buchung von Trainingseinheiten und für alle sonstigen von Pfotenglück Zughundesport angebotenen Dienstleistungen.

      2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Teilnehmers haben keine Gültigkeit, es sei denn, Pfotenglück Zughundesport stimmt diesen ausdrücklich zu.

      3. Im Geltungsbereich dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

      4. Teilnehmer – Teilnehmer sind natürliche Personen, welche die Trainings von Pfotenglück Zughundesport besuchen und an ihnen mit ihrem Hund/ ihren Hunden teilnehmen.

      5. Veranstaltung: Alle von Pfotenglück Zughundesport angebotenen Trainingseinheiten (insbesondere: Basistrainings, Einzeltrainings, Gruppentrainings).

      6. Trainer: Der oder die natürliche(n) Person(en), die die angebotenen Trainingseinheiten durchführt (z.B. Trainer, Coach).

Vertragsgegenstand

      1. Pfotenglück Zughundesport bietet zu vorab festgelegten Terminen verschiedene Trainings an. Beginn, Ende, Inhalt, Trainer und Trainingsort der jeweiligen Veranstaltung sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

      2. Die Trainings dienen dazu die Kommunikation zwischen dem Teilnehmer und seinem/seinen Hund/Hunden positiv zu verbessern und dem Teilnehmer eine bessere Beziehung zu seinem/seinen Hund/Hunden zu verschaffen.

      3. Die Trainings werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Pfotenglück Zughundesport wird die Trainer stets gewissenhaft auswählen. Pfotenglück Zughundesport ist berechtigt, den Trainer jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Trainer zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer zumutbar ist. Ist der Wechsel des Trainers für den Teilnehmer unzumutbar kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.

      4. Ein bestimmter Erfolg der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Trainers sinnvoll gestalteten Trainings hinausgeht ist nicht geschuldet.

Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen

      1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt entweder mit dem eigenen Hund des Teilnehmers oder mit Hunden, für die der Teilnehmer rechtlich verantwortlich ist.

      2. Die Teilnahme des Hundehalters setzt voraus, dass der Hund nachweislich geimpft ist, keinen offensichtlichen Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten aufweist und über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Die Vorlage des Versicherungsscheins und des Impfausweises kann auf Anfrage verlangt werden.

      3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, akute und chronische Erkrankungen des Hundes bei der Anmeldung und vor jeder Unterrichtseinheit mitzuteilen. Ebenso ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes, wie Aggressivität oder besondere Ängstlichkeit vor Beginn des Trainings zu kommunizieren.

      4. Eine Teilnahme mit läufigen Hündinnen an den Unterrichtseinheiten ist nicht möglich. Sie dürfen am Training nicht teilnehmen.


      1. Sollte Pfotenglück Zughundesport feststellen, dass ein Teilnehmer die in dieser Ziffer genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist Pfotenglück Zughundesport berechtigt, diesen vor oder während der Veranstaltung von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Die Teilnahmegebühr ist in diesem Fall unabhängig vom Ausschluss fällig, es sei denn, dass der Platz des betreffenden Teilnehmers anderweitig vergeben werden kann. Es steht dem Teilnehmer frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

Leistungen

      1. Ein Basistraining/Schnuppertraining dauert ca 60 Minuten. Ein Einzeltraining umfasst eine Zeitspanne von zirka 30 Minuten.. Ein Gruppentraining umfasst eine Zeitspanne von zirka 40-60 Minuten.

Vertragsschluss/Anmeldung

      1. Die Angebote von Pfotenglück Zughundesport im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den potenziellen Teilnehmer dar, ein verbindliches Angebot über die Buchung der Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung abzugeben. Zu diesem Zweck füllt der potenzielle Teilnehmer das Buchungsformular auf der Webseite von Pfotenglück Zughundesport unter Angabe sämtlicher als Pflichtfelder gekennzeichneten Informationen aus. Durch Absenden der Buchung (Klick auf den Button „Kostenpflichtig buchen“) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsschluss ab. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Buchung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Pfotenglück Zughundesport kann die Annahme innerhalb von 5 Tagen erklären, indem Pfotenglück Zughundesport eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, welche auch diese AGB und die Informationen zum Widerrufsrecht enthält. Erklärt Pfotenglück Zughundesport nicht binnen der oben genannten Frist die Annahme, wurde die Buchungsanfrage nicht angenommen, mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden ist.

      2. Vor dem Absenden der Buchungsanfrage kann der potenzielle Teilnehmer die Daten seiner Buchungsanfrage jederzeit einsehen und mittels der Tastaturfunktion jederzeit ändern / korrigieren.

      3. Nach der Betätigung des Anfragebuttons über das Kontaktformular erhält der potenzielle Teilnehmer eine Bestätigung des Eingangs der Buchungsanfrage per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme eines abgegebenen Angebots des potenziellen Teilnehmers dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Pfotenglück Zughundesport dies ausdrücklich in einer weiteren E-Mail unter Abgabe der Teilnehmerdaten bestätigt.

      4. Der Vertragstext wird dem Teilnehmer mitsamt diesen AGB per E-Mail in speicherbarer Form zugeschickt. Eine anderweitige Speicherung des Vertragstextes erfolgt nicht.

      5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Widerruf termingebundener Freizeitveranstaltungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgeschlossen ist.

Preise und Zahlung

      1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Trainings von Pfotenglück Zughundesport genannten Teilnahmegebühren.

      2. Die Teilnahmegebühren sind Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich in Euro. Die Höhe der Teilnahmegebühren wird dem potenziellen Vertragspartner vor Vertragsschluss bekanntgegeben. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

      3. Die Teilnahmegebühren umfassen nur die Kosten des Trainings. Sonstige Kosten für ggf. erforderliche An- und Abreise, Übernachtungen, Ausrüstung oder Verpflegung sind ausdrücklich nicht umfasst. Diese Kosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen und ggf.. dem jeweiligen Anbieter zu dessen Bedingungen zu begleichen.

      4. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch 5 Tage vor dem gebuchten Training, zu zahlen, wobei für die Einhaltung der Frist der Zahlungseingang maßgeblich ist. Sofern das Training erst 5 Tage oder weniger vor dem Trainingstermin gebucht wird, hat der veranstaltende Trainer das Recht unter Festlegung einer Frist einen Nachweis über die Zahlung zu fordern (z.B. Überweisungsbeleg). Sollte kein rechtzeitiger Zahlungseingang und auch kein Nachweis der Zahlung vorliegen, ist die betreffende Person von der Teilnahme an dem gebuchten Training ausgeschlossen und Pfotenglück Zughundesport ist dazu berechtigt, den Platz des Teilnehmers anderweitig zu vergeben. In diesem Fall wird anstelle des geschuldeten Trainingssentgelts ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Trainingssentgelts fällig, es sei denn der Platz kann anderweitig vergeben werden. Dem Teilnehmer steht es frei zu beweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

      5. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist Pfotenglück Zughundesport berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.

Gültigkeit Trainingskarten

Die 5er Karte für Einzeltraining hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Kaufdatum. Die 8er Karte für Gruppentrainings hat eine Gültigkeit von 4 Monaten ab Kaufdatum. Ausgenommen sind zu heiße Monate, in denen kein Training möglich ist. Hier verlängert sich die Karte dann um diesen Zeitraum.

Gewährleistung

es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Stornierung

      1. Die Stornierung eines gebuchten Trainings durch den Teilnehmer ist grundsätzlich nicht möglich. Auch bei Nichtteilnahme, insbesondere bei kurzfristiger Absage, wird die Gebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, dass der Platz des betreffenden Teilnehmers anderweitig vergeben werden konnte oder die Absage eines Trainings erfolgt mind. 48h vor Trainingsbeginn. Ausgenommen sind Veranstaltungen. Hier ist die Gebühr auch bei Absage verpflichtend. Dabei ist es unerheblich, ob der Teilnehmer den Grund für die Nichtteilnahme (z.B. Krankheit) oder die Verhinderung an der Teilnahme selbst zu verantworten hat. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

      2. Sofern Pfotenglück Zughundesport ein Training aus Gründen, die Pfotenglück Zughundesport nicht zu verantworten hat, absagen oder an einen anderen Ort verlagern muss (z.B. aufgrund von Unwettern oder vergleichbaren Ausnahmesituationen), wird Pfotenglück Zughundesport den Teilnehmern einen Alternativtermin oder einen alternativen Trainingsort vorschlagen. Bei einem Alternativtermin findet eine Erstattung der Teilnahmegebühr statt, wenn der Teilnehmer den Alternativtermin nicht wahrnehmen kann oder nicht wahrnehmen möchte. Bei einer Verlagerung an einen anderen Trainingsort findet eine Erstattung der Trainingssgebühr nur statt, wenn dem Teilnehmer die Anreise zum neuen Ort nicht zumutbar ist (z.B. bei deutlich längerer Anfahrtszeit oder schlechterer Erreichbarkeit).

Trainingsablauf

      1. Im Interesse eines gelungenen Trainings sind alle Teilnehmer dazu angehalten, sich fair, rücksichts- und respektvoll gegenüber allen Beteiligten zu verhalten und so zu einer positiven Trainingsatmosphäre beizutragen.

      2. Pfotenglück Zughundesport behält sich das Recht vor, das Training aus sicherheitstechnischen Gründen zu unterbrechen oder ganz abzubrechen. Im Falle eines sicherheitstechnisch bedingten Trainingsabbruchs haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren, es sei denn, der sicherheitstechnische Vorfall beruht auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Pfotenglück Zughundesport oder seinen Erfüllungsgehilfen oder er war Pfotenglück Zughundesport im Voraus bekannt oder hätte nach allgemeinem Verständnis für Pfotenglück Zughundesport im Voraus erkennbar sein müssen.

      3. Während des Trainings hat sich jeder Teilnehmer fair und kooperativ zu verhalten. Gegebenenfalls vorhandenen Hausregeln oder Aufforderungen sowie Anweisungen der Trainer oder sonstiger Mitarbeiter von Pfotenglück Zughundesport ist Folge zu leisten.

      4. Teilnehmern ist es insbesondere untersagt, andere Teilnehmer oder Mitarbeiter zu beleidigen, Alkohol oder Drogen zu konsumieren oder mitzuführen oder in sonstiger Weise das Training zu stören oder gegen geltendes Recht zu verstoßen.

      5. Wenn ein Teilnehmer gegen die Vorschriften dieser Ziffer verstößt, ist Pfotenglück Zughundesport berechtigt, diesen vorübergehend oder dauerhaft vom Training auszuschließen, ihn vorübergehend oder dauerhaft des Trainingsortes zu verweisen oder eine vergleichbare Sanktionsmaßnahme einzuleiten, die geeignet ist, das regelwidrige Verhalten zu unterbinden.

      6. Die Teilnahme an dem Training geschieht auf eigene Gefahr. Zwingende Haftungsgründe unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Alkohol- und Rauschmittelverbot; Rauchverbot

      1. Während der Teilnahme an dem Training von Pfotenglück Zughundesport gilt ein striktes Alkohol- und Rauschmittelverbot. Bei Verdacht auf Rauschmittel- oder Alkoholkonsum entscheiden die Trainer nach Ermessen über den Ausschluss von der Teilnahme.

      2. Sofern das Training ganz oder teilweise in geschlossenen Räumen oder auf Gelände mit erhöhter (Wald-)Brandgefahr stattfindet, besteht Rauchverbot. Den Trainern steht es frei, nach eigenem Ermessen ein zusätzliches Rauchverbot auszusprechen, sofern Sicherheitsbedenken bestehen.

Datenschutz

Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde diese im Rahmen der Bestellung freiwillig mitteilt. Pfotenglück Zughundesport verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne dessen gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Buchung. Mit vollständiger Abwicklung des Dienstleistungsvertrages und vollständiger Gebührenzahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlich vorgeschriebenen Fristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt hat. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.

Fotos

      1. Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist während des Trainings ohne ausdrückliche Genehmigung von Pfotenglück Zughundesport und dem Eigentümer des Trainingsortes oder dessen Vertreter untersagt.

      2. Pfotenglück Zughundesport wird Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer nur nach deren Einwilligung fertigen und nutzen. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Haftung / Freistellung

      1. Pfotenglück Zughundesport haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: Pfotenglück Zughundesport haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
        bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
        aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.

      2. Verletzt Pfotenglück Zughundesport fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Pfotenglück Zughundesport nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

      3. Im Übrigen ist eine Haftung von Pfotenglück Zughundesport ausgeschlossen.

      4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Pfotenglück Zughundesport für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

      5. Der Teilnehmer / Vertragspartner stellt Pfotenglück Zughundesport von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen Pfotenglück Zughundesport aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

      6. Die Verantwortlichkeit des Teilnehmers im Sinne der §§ 833, 834 BGB bleibt auch während der Trainingseinheiten erhalten.

Schlussbestimmungen

      1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz von Pfotenglück Zughundesport zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer / Vertragspartner keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz von Pfotenglück Zughundesport ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.

      2. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

      3. Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.

Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

      1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Pfotenglück Zughundesport ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Die E-Mail-Adresse von Pfotenglück Zughundesport ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.

Stand: 27. Oktober 23